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Saw III als strafrechtlich bedenklich eingestuft
Unrated Fassung von Saw III gilt als strafrechtlich bedenklich.
Schon die Kinofassung von Saw III hatte Probleme, eine Freigabe von der FSK zu bekommen. Nach mehreren erfolglosen Prüfungen der FSK hat die Kinofassung im Endeffekt ihre Kennzeichnung durch die Juristenkommission der SPIO bekommen. Diese bescheinigte der Fassung „keine schwere Jugendgefährdung“.
Auf die gleiche Freigabe hoffte man bei Kinowelt, als sie die Unrated-Fassung des Filmes am 02.05.2007 der JK zur Prüfung vorlegte. Mittlerweile liegt das Ergebnis der Prüfung vor und die JK stufte die Unrated von Saw III als „strafrechtlich bedenklich“ ein. Das heißt, dass die JK der Ansicht ist, der Film verstöße gegen § 131 StGB und hat gewaltverherrlichenden umd damit strafbaren Inhalt.
Ein ähnliches Schicksal erlitt vor kurzem bereits der von Warner vertriebene Texas Chainsaw Massacre: The Beginning.
In den nächsten Tagen wird man bei Kinowelt beraten in welcher Form der Film nun endgültig auf den Markt kommen soll. Es ist jedoch fraglich ob der Film ungekürzt über Österreich vertrieben wird.
Bisher hat Kinowelt noch keinen in Deutschland gekürzten Film über Österreich in den Handel gebracht. Des Weiteren will man im Hause Kinowelt keinen Film vertreiben, welcher über die Kennzeichnung „SPIO/JK – keine schwere Jugendgefährdung“ hinausgeht. Weshalb auch kürzlich der Slasher See no Evil nur gekürzt erschienen ist.